PV Mieterstrommodell

PV Mieterstrommodell – So funktioniert das System

18. Juli 2024 | Lesedauer: 13 Minuten

Sehr beliebt ist seit einiger Zeit das PV Mieterstrommodell. Durch das PV Mieterstrommodell ist es möglich, dass mehrere Mieter erneuerbaren Strom beziehen können. Dieser Strombezug erfolgt, ohne dass jeweils eine eigene Photovoltaikanlage benötigt wird. Dadurch erhalten Mieter in einem Mietshaus die Möglichkeit, grünen Strom einer einzigen PV-Anlage nutzen zu können. Doch wie genau funktioniert das und wie ist dieses System aufgebaut? 

Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet. Zudem wird die seit 2017 bestehende Förderung “Mieterstromzuschlag” erklärt. Diese gilt für Photovoltaikanlagen, die sich auf Mietshäusern befinden.

Was ist das PV Mieterstrommodell?

Das PV-Mieterstrommodell ist die Idee, den lokal selbst erzeugten Strom auch lokal zu nutzen. Das bedeutet, dass der erzeugte Strom einer Photovoltaikanlage, die auf einem Mietshaus installiert wurde, von den Mietern genutzt wird. 

Diese PV Mieterstrommodell Idee hat zwei Vorteile. Zum ersten wird das öffentliche Stromnetz entlastet. Zum zweiten können die Anbieter des Mieterstroms und die Mieter in dem Mietshaus profitieren. Der selbst erzeugte Strom ist wesentlich günstiger als der Strom aus dem öffentlichen Stromnetz. So kann zum Beispiel eine Photovoltaikanlage für rund 10 Cent/kWh Strom herstellen. Der Strom aus dem öffentlichen Stromnetz hingegen kostet rund 42 Cent/kWh. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Förderung durch den “Mieterstromzuschlag” zu erhalten. 

Der Mieterstromzuschlag

Seit dem Jahr 2017 existiert die staatliche Förderung, um die Installation von Photovoltaikanlagen auf Mietshäusern interessanter zu gestalten. Der erzeugte Strom soll danach von den Mietern genutzt werden. Derjenige, der die Photovoltaikanlage betreibt, erhält vom Staat einen Zuschlag für den Strom, der pro kWh erzeugt und auch im Mietshaus verbraucht wird.

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Die verschiedenen PV Mieterstrommodelle

Die verschiedenen PV Mieterstrommodelle werden hier kurz vorgestellt, um einen Überblick zu erhalten. Zusätzlich wird ihre Funktionsweise erklärt, um es verständlicher zu gestalten. Welches PV Mieterstrommodell das geeignete Modell darstellt, kann nach diesem Überblick einfacher entschieden werden. 

Der Eigentümer ist der Energieversorger 

In diesem Fall ist der Eigentümer des Mietshauses der Besitzer der PV-Anlage. Als Eigentümer ist er zugleich der Energieversorger des Gebäudes. Als Energieversorger ist er jedoch dafür zuständig, dass jeder Mieter einen Stromzähler erhält. Diesen muss er regelmäßig ablesen und sicherstellen, dass der Strombedarf der Mieter sichergestellt ist. 

Strom, der von den Mietern zusätzlich aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen werden muss, lässt zusätzliche Kosten entstehen.

Zu diesen Kosten zählen:

  • Netznutzungsentgelte 
  • Steuern
  • Umlagen und Abgaben 

Zudem muss der Eigentümer der PV-Anlage besondere Regelungen und Vorschriften bei der Gestaltung des Vertrages und der Rechnungslegung mit den Mietern beachten. 

Bei diesem PV-Mieterstrommodell bleibt der administrative Aufwand beim Eigentümer, der dafür einen Mieterstromzuschlag erhält. Der administrative Aufwand ist jedoch nur dann rentabel, wenn sich mehr als zehn Mietwohnungen im Gebäude befinden. Die Mieter hingegen haben den Vorteil, dass ihnen die gleichen Rechte geboten werden wie bei den Anbietern des öffentlichen Stromnetzes. Zudem können Mieter zu jeder Zeit den Stromanbieter wechseln

Das Contracting 

Bei dieser Variante wird der erzeugte Strom vom Eigentümer der PV-Anlage an einen externen Dienstleister verkauft. Dieser Zwischenhändler tritt hier bei den Mietern als Energieversorger auf. Der Vorteil dieser Variante ist die Reduzierung des administrativen Aufwandes für den Eigentümer der PV-Anlage.

Der Eigentümer muss sich nicht mehr um die:

  • Messungen
  • Vermarktung 
  • Lieferung 

des erzeugten Stromes zu kümmern.

Er muss sich im Endeffekt nur noch darum kümmern, dass die PV-Anlage einwandfrei läuft. Durch die EEG-Novelle aus dem Jahr 2021 besteht für Eigentümer sogar die Möglichkeit, den Mieterstromzuschlag zu erhalten. 

Die direkte Vermarktung 

Eine äußerst einfache Variante des Mieterstrommodell ist die direkte Vermarktung. Hier verkauft der Eigentümer der PV-Anlage mittels bilateraler Verträge den erzeugten Strom direkt an den Mieter. Der von den Mietern benötigte Strom, der nicht zur Verfügung gestellt werden kann, kann von den Mietern durch das öffentliche Stromnetz bezogen werden. Um den Strombezug der Mieter von der PV-Anlage feststellen zu können, ist es notwendig, einen eigenen Zähler zu montieren. Bei dieser Modellvariante entstehen keine weiteren Angaben oder Kosten. 

Dieses Mieterstrommodell ermöglicht es nicht, den Mieterstromzuschlag zu erhalten! Grund hierfür ist, dass der Eigentümer auch Energieversorger sein und die Mieter vollständig mit dem erzeugten Strom versorgen muss. 

Die Energiegenossenschaft der Mieter – das Pachtmodell 

Die Mieter eines Mietshauses haben die Möglichkeit, eine GbR oder eine Energiegenossenschaft zu gründen. Dadurch kann eine PV-Anlage gemeinsam betrieben und entsprechend genutzt werden. Bei dieser Variante ist auch die Verpachtung an Mieter oder einen externen Netzbetreiber möglich.

Die Pächter der PV-Anlage sind jedoch nicht die Eigentümer, sondern gelten als Anlagenmieter. Der Pächter kann den Strom selbst nutzen oder aber in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Hier ist zu beachten, dass der Betrieb, die Wartung und die Abrechnung übernommen werden müssen. 

Die Genossenschaft hat jedoch auch die Möglichkeit, die gesamte Dachfläche des Mietshauses zu verpachten. Bei dieser Variante kann eine Privatperson oder ein externes Unternehmen eine PV-Anlage auf der Dachfläche errichten. 

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Das Mieterstrommodell mit Mieterstromzuschlag

Damit man einen Mieterstromzuschlag erhalten kann, muss die PV-Anlage an in oder auf einem Mietshaus installiert werden. Zudem muss der von dieser PV-Anlage erzeugte Strom an einen Letztverbraucher, der sich in diesem Gebäude befindet, geliefert und von diesem genutzt werden. 

Vor der EEG-Novelle im Jahr 2021 musste der erzeugte Strom in unmittelbarer Nähe genutzt werden. Das bedeutet, dass der Strom zu dieser Zeit im gleichen Gebäude oder zugehörigen Gebäuden genutzt werden musste. Die Novelle erlaubt es nun, die Nutzung der erzeugten Energie zu erweitern. Die Möglichkeit, den Zuschlag zu nutzen, gilt nur für Anlagen, die nach dem 25. Juli 2017 in Betrieb gegangen sind. Der Forderungsbetrag ist begrenzt auf 500 Megawatt jährlich! 

Die Mieterzuschlags Höhe

Die Höhe des Mieterstromzuschlages ist nach kW gestaffelt. In jedem Fall liegt der Mieterzuschlag unter der Einspeisungsvergütung, die bei der Einspeisung des erzeugten Stromes erhalten werden kann. Grund hierfür ist, dass der Mietstromanbieter außer dem Mietstromzuschlag auch den Erlös des Mieterstromverkaufs erhält. 

Der Mietstromzuschlag betrug zum Beispiel im Jahr 2023 für eine neue PV-Anlage:

  • bis zu 10 kW bei 2,64 Cent 
  • bis zu 40 kW bei 2,45 Cent 
  • bis zu 100 kW bei 1,65 Cent 

Die exakte Höhe der Vergütung wird durch die Abhängigkeit der entsprechenden Leistungsklassen berechnet. Zu beachten gilt, dass der Mietstromzuschlag monatlich abgesenkt wird, also nicht gleichbleibend hoch ist.

| Disclaimer
Die angegebenen Preise sind nicht verbindlich. Lesern, die sich im Bereich Photovoltaik informieren möchten, sollen Preise auf dieser Website eine grobe Orientierung vermitteln. Um verbindliche Angebote zu erhalten, müssen Produkte oder Dienstleistungen bei ErEne Green Technologies konkret angefragt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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