Frau lehnt an Sofa an und arbeitet am PC, Mieterstrom

Mieterstromanlage

26. Oktober 2023 | Lesedauer: 10 Minuten

Um den Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen insbesondere von Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern stärker voranzutreiben, wurde das Konzept von Mieterstromanlagen entwickelt. In der Praxis existieren verschiedenste Mieterstrommodelle. Wir erklären, was unter Mieterstrom zu verstehen ist und wem er nutzt?

Was ist eine Mieterstromanlage?

Im Zuge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) gibt es seit Juli 2017 ein Modell, mit dem sich Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern einfacher als zuvor betreiben lassen. Nachdem die EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 entfallen ist, hat sich die Wirtschaftlichkeit für derartige Anlagen deutlich verbessert. Dabei handelt es sich um Mieterstrom bzw. die sogenannte Mieterstromanlage, gewissermaßen eine Stromanlage für Mieter. Der Strom wird also direkt vor Ort mit Photovoltaikanlage, Blockheizkraftwerk (BHKW) oder einer verwandten Erzeugungsanlage produziert.

Die Erneuerbare-Energien-Anlage befindet sich entweder im Besitz des Hauseigentümers oder eines Energiedienstleisters, dem die Dachfläche zur Verfügung gestellt worden ist. Mit dem produzierten Strom werden anschließend die Haushalte im selben Gebäude oder – darüber hinaus gehend – im gleichen Quartier ohne Netzdurchleitung beliefert.

Funktionsweise

Die Funktion einer Mieterstromanlage ist schnell erklärt: Letztverbraucher im Gebäude bzw. Quartier werden mit Strom aus einer Mieterstromanlage versorgt. Wird mehr Strom erzeugt als verbraucht werden kann, besteht die Möglichkeit, diesen gegen eine Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Wird hingegen weniger produziert als benötigt wird, erhalten Mieter ihren Strom aus dem öffentlichen Netz. Allgemein betrachtet, kommt der Mieterstromanlage die Funktion zu, die Nutzung von Photovoltaik abseits von Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien auf den Großteil der Menschen, die in Mietwohnungen leben, zu erweitern.

Modelle einer Mieterstromanlage

Mieterstromanlagen lassen sich mit verschiedenen Modellen betreiben, wie z. B. dem Grundmodell, dem Lieferkettenmodell oder dem Quartiersmodell. Gemeinsam ist diesen Modellen für Mieterstromanlagen, dass auf den Mieterstrom keine Netzentgelte, Umlagen und Abgaben anfallen. Die Rendite, die durch Mieterstromanlagen erzielt werden kann, resultiert nicht unwesentlich aus diesen wegfallenden Abgaben.

Lieferkettenmodell

Mit den Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) wurde das sogenannte „Lieferkettenmodell“ eingeführt. Auf diese Weise wird die Nutzung des Mieterstromzuschlags erleichtert, wenn die Solaranlagen vom Vermieter betrieben werden und ein externer Anbieter unter Einhaltung der Voraussetzungen des Mieterstromzuschlags den Mietern den erzeugten Strom liefert.

Quartiersmodell – Lösung für Wohnquartiere

Seit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG 2021) sind Quartierslösungen möglich. Demnach können unter bestimmten Voraussetzungen auch Gebäude im unmittelbaren Umfeld durch die Mieterstromanlage versorgt werden. Bei der Belieferung von Letztverbrauchern innerhalb eines Quartiers wird die Zahlung eines Mieterstromzuschlages durch die Nutzung eines Netzes für die allgemeine Versorgung ausgeschlossen. Dies ist in § 3 Nr. 35 im EEG 2021 geregelt. 

Contracting-Modell

Bei diesem Modell stellt der Eigentümer des Gebäudes eigentlich nur die Fläche für die Photovoltaikanlage bzw. ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zur Verfügung und überlässt Betrieb, Finanzierung und Gewerbesteuerpflicht einem Dritten, dem sogenannten Contractor. Als Gegenleistung erhält der Gebäude-Eigentümer eine Pacht. Diese Variante erfordert weniger Arbeit, zumal keinerlei Know-How im Energiemarkt vonnöten ist.

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Mieterstromzuschlag

Durch den Mieterstromzuschlag sollen auch die Mieter von Wohnimmobilien an der Energiewende beteiligt werden. Die Höhe des Mieterstromzuschlages wurde über die Jahre mehrfach angepasst. Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung, die bei der Inbetriebnahme gelten, haben eine Gültigkeit für 20 Jahre. Der Ausbau von Photovoltaikanlagen, der durch Mieterstromzuschlag förderfähig ist, beschränkt sich auf 500 Megawatt pro Jahr.

Wer kann Mieterstromzuschlag erhalten und welche Bedingungen müssen erfüllt werden? Nun, als erstes wäre das Datum der Inbetriebnahme zu nennen. Denn die Solaranlage muss mit oder nach der Einführung des Mieterstromzuschlags in Betrieb genommen worden sein, um den Mieterstromzuschlag überhaupt zu erhalten. Für PV-Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, spielen die Anforderungen nach § 19 Abs. 1 Nr. 3, § 21 Abs. 3, § 21b EEG 2023 eine wichtige Rolle.

Außerdem muss die maximale Leistung unterhalb von 750 Kilowatt liegen. Darüber hinaus müssen in dem entsprechenden Gebäude mindestens 40 Prozent der Fläche für Mietparteien vorgesehen sein. Nicht zuletzt ist zu beachten, dass die Solaranlage bei der Bundesnetzagentur registriert worden sein muss. Im Anschluss daran, muss die Förderung im letzten Schritt durch die Europäische Kommission gewährt werden.

Als die Mieterstrom Förderung in 2017 einsetzte, lag der Mieterstromzuschlag für neue Anlagen zwischen 3,7 ct/kWh (10 kW) und 2,6 ct/kWh (100 kW). Ab dem dritten Quartal 2018 wurden die Vergütungssätze abgesenkt, wodurch auch der Mieterstromzuschlag gesenkt wurde.

Im Zuge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 (EEG 2021) wurde der Mieterstromzuschlag erhöht. Anfang 2021 lag er für neue Anlagen bei 3,79 ct/kWh (bis 10 kW), 3,52 ct/kWh (bis 40 kW) und 2,37 ct/kWh (bis 750 kW).

Seitdem das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) in Kraft getreten ist, regelt die Bundesnetzagentur die Höhe des Mieterstromzuschlags. Grundsätzlich orientiert sich die Höhe des Zuschlags an der Kilowatt-Anzahl bzw. der Leistung der Solaranlage. Der Mieterstromzuschlag wird monatlich reduziert.

Leistung der PV-Anlage Mieterstromzuschlag 2023
Bis 10 kW 2,67 Cent
Bis 40 kW 2,48 Cent
Bis 100 kW 1,67 Cent

Vorteile einer Mieterstromanlage: Eine Win-Win-Situation?

Wer profitiert besonders von der Installation einer Mieterstromanlage? Bringt eine Mieterstromanlage eventuell auch Nachteile mit sich? Da es sich bei der Anschaffung einer Solaranlage um eine größere Investition handelt, sollte dieser Schritt gut durchdacht sein. Deswegen ist es wichtig, einen Blick auf die Vorteile unter Berücksichtigung der Situation des Vermieters und des Mieters zu werfen.

Vorteile für den Eigentümer bzw. Vermieter

Für den Eigentümer und Vermieter eines Mehrparteienhauses stellt sich die Frage, ob eine Mieterstromanlage lukrativer ist als eine herkömmliche Photovoltaikanlage, bei der die gesamten Erträge eingespeist werden. In diesem Zusammenhang gibt es die Einschätzung, dass in den letzten Jahren mit einer Mieterstromanlage über 15 Prozent mehr Erträge hätten erzielt werden können. Auf der anderen Seite sind solche Kalkulationen aufgrund einer unübersichtlichen Gesamtsituation – schwankende Strompreise, Einkaufssituation für Reststrommengen und andere Faktoren – kaum möglich. Dennoch bedeutet die Investition in eine Mieterstromanlage eine Aufwertung der Immobilie. Das Prinzip des Mieterstroms senkt die Nebenkosten der Mieter und erhöht Attraktivität und Marktwert des Wohnstandorts.

Staatliche Förderungen sind stets ein großer Anreiz. So sind die KfW-Förderungen Effizienzhaus-Standard EFH 40 oder EFH 40 Plus für jene Immobilienbesitzer erreichbar, welche die Anforderungen an den jährlichen Primärenergiebedarf ihrer Gebäude erfüllen. Mieterstromanlagen sind für diesen Zweck besonders hilfreich, da sie sich positiv auf die Primärenergiebilanz auswirken.

Vorteile für den Mieter

Regulär beziehen Mieter ihren Strom von einem öffentlichen Stromversorger ihrer Wahl. Als Mieter stellt sich dementsprechend die Frage, ob der Tarif für den Mieterstrom geringer ist als für den zuvor bezogenen Strom oder aber, ob die Kosten höher ausfallen. Im Hinblick auf diese Frage kursiert die Ansicht, dass ein Mieterstromtarif um 10 bis 20 Prozent günstiger ist als ein Stromtarif bei einem herkömmlichen Versorger.

Gute Nachrichten für Mieter! Mieterstromanlagen, die durch Mieterstromzuschlag gefördert werden, dürfen per Gesetzt – § 42 a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) – für den Mieter nicht teurer sein als der örtliche Grundversorgungstarif. Genauer gesagt darf der Mieterstrom in diesem Fall den Mieter nur 90 Prozent jenes Grundversorgungstarifs kosten.

Was muss ich bei einer Mieterstromanlage beachten?

Der Betrieb von Mieterstromanlagen bringt eine gewisse Komplexität mit sich. Hier gilt es einige Faktoren zu beachten. Das Spektrum reicht dabei von generellen zu spezifischen Punkten, die den Umgang mit Mieterstrom auszeichnen.

  • Planung
  • Finanzierung mit Eigenkapital oder Fremdkapital
  • Installation durch Solarteur
  • Betrieb und Wartung

Abgesehen davon muss sich der Stromlieferant auch mit Themen wie Energieversorgerpflichten, Kundenbetreuung und Reststromlieferung auseinandersetzen. Darunter fallen folgende Teilaspekte:

  • Bilanzkreismanagement
  • Strombeschaffung
  • Regulatorische Fragen
  • Rechtliches
  • Anlagensteuerung
  • Anlagenauslegung
  • Messkonzepte
  • Messtechnik

Für den Fall, dass diese Aufgaben die eigene Kompetenz oder die verfügbare Zeit übersteigen, besteht die Möglichkeit, einen Dienstleister entweder für alle oder lediglich für bestimmte Bereiche zu engagieren. Mittlerweile gibt es Dienstleister, die sich auf Mieterstromanlagen spezialisiert haben.

Strom vs. Mieterstrom: Die Unterschiede

Vergleicht man das Beziehen von herkömmlichem Strom mit der Nutzung von Mieterstrom, treten mehrere Unterschiede zutage. Erster Punkt: Über welches Netzt erfolgt die Versorgung? Normalerweise stammt der Strom, den Haushalte beispielsweise über die Steckdose erhalten, aus dem öffentlichen Stromnetz. Dies ist bei Mieterstrom anders. Hier beziehen die Mieter den Strom über das Haus- bzw. Arealnetz.

Zweitens: Inwiefern unterscheidet sich der Strompreis? Bei Mieterstrom entfallen Netzentgelte für lokal erzeugten und genutzten Strom. Darüber hinaus ist Mieterstrom von Konzessionsabgabe, KWK-Aufschlag, Umlage aus Stromnetzentgeltverordnung, Offshore-Haftungsumlage, Umlage für abschaltbare Lasten und der Stromsteuer befreit.

| Disclaimer

Die angegebenen Preise sind nicht verbindlich. Lesern, die sich im Bereich Photovoltaik informieren möchten, sollen Preise auf dieser Website eine grobe Orientierung vermitteln. Um verbindliche Angebote zu erhalten, müssen Produkte oder Dienstleistungen bei ErEne Green Technologies konkret angefragt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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