Mehrwertsteuer zurück für Solaranlagen oder nicht

Mehrwertsteuer zurück für Solaranlagen?

15. Mai 2024 | Lesedauer: 13 Minuten

Um energieeffizientes Wohnen in ganz Deutschland langfristig zu realisieren, wird die Solarenergie vom Staat stark gefördert. Zahlreiche Förderprogramme und Zuschüsse sollen Immobilienbesitzern die Anschaffung und Installation entsprechender Anlagen erleichtern. Auch passende Stromspeicher sind förderungswürdig.

Doch wie genau verhält es sich mit der Mehrwertsteuer für Solaranlagen? Gibt es Mehrwertsteuer für PV-Anlagen zurück oder fällt diese gar nicht erst an? Dieses Thema haben wir einmal genau recherchiert und von allen Seiten für Sie beleuchtet.

Der Wegfall für die Mehrwertsteuer im Bereich Solaranlagen und Zubehör sowie Installation gehört zu den interessantesten unter den angebotenen Fördermaßnahmen.

Nullsteuersatz für Solaranlagen seit 2023

Zu den Erleichterungen, welche der Staat für die Anschaffung von Solarsystemen vorgesehen hat, gehört auch eine erhebliche Steuererleichterung. Der Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen gilt bereits seit dem 01.01.2023 und soll vorerst auch weiterhin gelten. Auch die Lieferung und die Montage sind in dieser Regelung inbegriffen.

Genau genommen wird also die Mehrwertsteuer nicht zurückerstattet, sondern sie fällt erst gar nicht an.

Dies bedeutet, der Kauf und die Solarstromerzeugung sind von Umsatz- und Mehrwertsteuer befreit. Eine Möglichkeit der Rückerstattung der Mehrwertsteuer besteht trotzdem. Die Mehrwertsteuer zurück für Photovoltaik-Anlagen, die 2022 oder auch in der Zeit davor erworben wurden, gibt es nämlich unter bestimmten Umständen.

Für Unternehmen gilt folgender Tipp:

Bis zum 02.10.2023 sollten Sie Ihre Photovoltaik-Anlage dem Unternehmensvermögen zuordnen und zum Nullsteuersatz entnehmen. Dann können Sie Ihre gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückfordern. Galt zum Kaufzeitpunkt jedoch eine Kleinunternehmer-Regelung, kann die Mehrwertsteuer nicht erstattet werden.

 Sie gehen wie folgt vor, um die Höhe der gezahlten Mehrwertsteuer zu ermitteln.

Empfehlenswert ist, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Mit dem Steuerberater können Sie besprechen, ob die eventuelle Rückerstattung der Mehrwertsteuer Ihrer Photovoltaik-Anlage wichtig genug ist, um den bürokratischen Aufwand und die extra steuerlichen Verpflichtungen zu rechtfertigen.

Sie sollten die Kleinunternehmer Regelung bis zur Regelbesteuerung optimieren, um die Umsatzsteuerbelastung umgehen zu können. Zu beachten ist, dass Sie die umsatzsteuerlichen Pflichten erfüllen und eine Umsatzsteuervoranmeldung und eine Jahresanmeldung abgeben.

Den privat verbrauchten und den eingespeisten Strom sollten Sie der Umsatzsteuer (Regelsteuersatz) hinzufügen und diese Steuern müssen Sie an das Finanzamt zahlen.

Photovoltaik-Anlage als Nullsteuersatz entnehmen

Bestimmte Voraussetzungen sind zu erfüllen, wenn die Photovoltaikanlage komplett Ihrem Unternehmensvermögen zugeordnet und auch nur komplett entnommen wird.

Zum einen die private Nutzung von 90 % und zum anderen, wenn ein Teil des gespeicherten Stroms gespeichert wird. Der Strom darf nicht für unternehmerische Zwecke genutzt werden.

Durch die neue Regelung, seit 01.01.2023 in Kraft getreten (§12 Abs.3 UstG) ist es möglich, die Photovoltaik-Anlage, die 2022 angeschafft wurde, zum attraktiven Nullsteuersatz aus dem Unternehmensvermögen zu entnehmen. Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Internetseite entsprechend genaue Informationen veröffentlicht.

Diese beschreiben genau, welche steuerlichen und auch bürokratischen Hindernisse und Hürden hier von den Schultern der Menschen genommen werden. Privatpersonen profitieren von der Steuerbefreiung auf Solaranlagen ebenso wie Unternehmen. Wird die Anlage zum Wohnort geliefert und an oder auch auf der Immobilie installiert, entfällt die Steuer ebenfalls. Sie wird jedoch nicht zurückgeholt, sondern darf erst gar nicht auf der Rechnung auftauchen.

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Eine Steuerrückerstattung für die Photovoltaik – Anlage ummelden, so gehen Sie vor

Um sich als Unternehmer oder Unternehmerin die Rückerstattung der Mehrwertsteuer zu sichern, muss eine bestimmte Vorgehensweise erfolgen. Hierbei sollten drei verschiedene Punkte Beachtung finden.

Diese drei Aspekte sind zu beachten: 

  1. Um die Photovoltaik- Anlage komplett Ihrem Unternehmen zuzuordnen, sollten Sie beim Kauf der Anlage geplant haben, mindestens 10 % des erzeugten Stroms an den Netzbetrieb zu vergeben.
  1. Über eine formlose E-Mail oder die Umsatzsteuererklärung ist die Entnahme der Photovoltaikanlage aus dem Unternehmensvermögen dem Finanzamt mitzuteilen. Dieser Vorgang ist wichtig für die Dokumentation Ihrer Planung.
  1. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird vom Finanzamt abgelehnt, wenn Sie die Frist 02.10.2022 der Angabe der Zuordnung oder Entnahme verpasst haben.
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FAQ

Muss künftig eine Steuer für den Betrieb der Solaranlage gezahlt werden?

Die Einspeisung des selbst erzeugten Stroms aus der Solaranlage bleibt voraussichtlich umsatzsteuerfrei. Wird jedoch auf das Kleingewerbe (Kleinunternehmerregelung § 19 im UstG) verzichtet, dann verhält sich die Sachlage selbstverständlich anders.

Wann ist die Befreiung von der Steuer in Kraft getreten?

Die Befreiung von der Mehrwertsteuer, auch Nullsteuersatz genannt, ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Hierzu gelten einige Regelungen zu beachten. Wurde die Solaranlage beispielsweise vor dem 01. Januar 2023 gekauft, jedoch nicht installiert oder vollständig geliefert, dann ist das Datum der Installation nun entscheidend. Das Datum der Abnahme und Inbetriebnahme ist schließlich entscheidend für die Besteuerung der jeweiligen Solaranlage.

Wie gestaltet sich diese Regelung bei bestehenden Anlagen?

Die Lieferung und Installation der Solaranlage muss ab dem 01.01.2023 erfolgt sein. Alle Anlagen, welche vorher installiert und in Betrieb genommen wurden, können rückwirkend nicht bedacht werden.

Welche Voraussetzungen gelten für private Solaranlagen?

Voraussetzung für den Wegfall der Mehrwertsteuer bei privaten Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp und einer Abnahme ab dem 01.01.2023 .

  • Die Kleinunternehmerregelung muss bei der Anmeldung beim Finanzamt gewählt werden. Die Mehrwertsteuerregelung bleibt im Jahr 2024 weiterhin attraktiv bei 0 %. Die Einspeisevergütung sinkt.
  • Beim Kauf einer Photovoltaik- Anlage wird auf der Rechnung auch 0 % Mehrwertsteuer ausgewiesen. Das bedeutet, dass Sie 19 % weniger zahlen als noch im Jahr 2022.
  • Die Mehrwertsteuerregelung gilt auch für die Speicher und ihre Komponenten zur Speicherung des erzeugten Stroms ab 01.01.2023.
  • Ebenfalls gilt die Befreiung auch für nachträglich installierte Speicher. Voraussetzung hierfür ist, dass der Speicher an einer Anlage unter 30 kWp angeschlossen ist. Die Mehrwertsteuerbefreiung regelt das Umsatzsteuergesetz.

Wann gilt die Befreiung nicht?

Von der Mehrwertsteuer ist Ihre Anlage nicht befreit, wenn sie schon im Jahr 2022 an das Netz angeschlossen wurde. Nur dann, wenn der Betreiber einer Photovoltaik- Anlage, die 2022 oder früher gekauft wurde, die Regelbesteuerung gewählt hat, statt die Kleinunternehmerregelung kann die Mehrwertsteuer zurückerstattet werden.

Wie erhält man die Mehrwertsteuer zurück?

Beim örtlichen Finanzamt müssen Sie den Kauf einer Photovoltaik-Anlage anmelden, um die Mehrwertsteuer zurückzubekommen.

  • Um Anspruch auf eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer zu haben, ist es ratsam, im steuerlichen Erfassungs-Fragebogen nicht die Kleinunternehmerregelung zu wählen, weil als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer zu zahlen ist. Wurde keine Mehrwertsteuer gezahlt, kann sie auch nicht zurückgefordert werden.
  • Mehrwertsteuerrückerstattung geht nur mit Regelbesteuerung.
  • Die Pflicht für die Rückerstattung ist die Umsatzsteuervoranmeldung, die dem Finanzamt angibt, wie viel Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer von Ihnen gezahlt wird und welcher Betrag zurückerstattet wird.
| Disclaimer
Die angegebenen Preise sind nicht verbindlich. Lesern, die sich im Bereich Photovoltaik informieren möchten, sollen Preise auf dieser Website eine grobe Orientierung vermitteln. Um verbindliche Angebote zu erhalten, müssen Produkte oder Dienstleistungen bei ErEne Green Technologies konkret angefragt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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