Der Wegfall der Einspeisevergütung soll kommen
Es ist im Gespräch, dass die Förderungen im Bereich erneuerbare Energien für private Betreiber von Photovoltaikanlagen früher als geplant eingestellt werden sollen. Diese Ankündigung stammt von Herrn Finanzminister Lindner. Welche Auswirkungen das auf die privaten Betreiber der PV-Anlagen und somit auf die Haushalte hat oder haben könnte, wird hier in einem Überblick zusammengefasst.
Was bedeutet das Ende der Einspeisevergütung für private Betreiber von Photovoltaikanlagen?
Finanzminister Lindner betonte bei einem Gespräch gegenüber der Mediengruppe Funke, dass es „…sinnlos ist, die jetzige Form der Einspeisevergütung weiter fortzuführen…“. Des Weiteren meinte er: „… diese Art der Subventionen sollte so rasch wie möglich beendet werden….“. Diese Aussage von Finanzminister Lindner ist äußerst überraschend, da die Beendigung der Einspeisevergütung in Schritten bis zum Ende des Jahres 2030 erfolgen sollte. Wird diese Förderung eingestellt, so müssen Haushalte mit bis zu 600,- € höheren Kosten rechnen.
Die Aussage von Finanzminister Lindner lässt Verunsicherung aufkommen. Fallen Förderungen weg, bedeutet das, dass Investitionskosten und auch Betriebskosten in Zukunft steigen. Verbraucher können keine Unterstützung mehr durch Förderungen erhalten.
Der CEO und Gründer von 1KOMMA5°, Herr Philipp Schröder, einem Unternehmen in Hamburg für CO2-neutrale Energie, Wärme und Mobilität, erklärt aufgrund dieser Aussage: „… ein Wegfall der Förderungen wird sich auf bereits bestehende Anlagen nicht auswirken …“. Weiter: „…. Ab der Inbetriebnahme der bestehenden PV-Anlagen wurde der Zuschuss für 20 Jahre gesichert zugesagt…“.
Möchte man noch von einer Förderung profitieren, so sollte in jedem Fall in kürzester Zeit gehandelt werden. Jede Anlage, die vor dem Beschluss des Wegfalls noch an das öffentliche Stromnetz angeschlossen wird, wird auch in der Zukunft eine Einspeisungsvergütung erhalten. Das Jahr 2024 sollte daher genutzt werden, wenn man auf Solarstrom umstellen möchte!
Auswirkungen bei Beendigung der Förderungen
Werden die Förderungen eingestellt und nach der Einstellung eine PV-Anlage installiert, so fällt die Einspeisungsvergütung weg. Dadurch entfällt das extra Einkommen durch die PV-Anlage.
Ein Beispiel hierzu:
Bei einer 10 kWp Photovoltaikanlage ohne integriertem Stromspeicher werden bis zu 30 Prozent des erzeugten Solarstroms selbst genutzt. Das bedeutet, dass bei einem jährlichen Ertrag von rund 10.000 kWh bis zu 7.500 kWh in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Für diese Einspeisung kann pro eingespeister kWh eine Vergütung von derzeit 8,03 Cent erhalten werden. Der Wegfall der Einspeisungsvergütung stellt bei diesem Beispiel einen Verlust von circa 600,- € dar.
Photovoltaik für Ihr Eigenheim
Weniger Verlust durch Erhöhung des Eigenbedarfs
Finanzminister Lindner begründet seine Aussage damit, dass keine Notwendigkeit mehr für Subventionen besteht. Die Photovoltaikanlagen rechnen sich mittlerweile, wodurch eine Subvention nicht mehr gerechtfertigt ist. Die getätigte Aussage bezieht sich in erster Linie auf Photovoltaikanlagen, die die Möglichkeit bieten, einen hohen Eigenverbrauch von Solarstrom zu gewährleisten. Aufgrund dieser Tatsache, dem Wegfall der Einspeisungsvergütung, ist die Optimierung des Eigenverbrauchs in der Zukunft unumgänglich.
Stromspeicher gewinnen mehr Aufmerksamkeit
Die Stromspeicher in privaten Haushalten erhalten durch den Wegfall der Einspeisungsvergütung mehr Beachtung. Die Verbraucherzentrale hat Berechnungen angestellt und bestätigt somit, dass durch einen Stromspeicher der Eigenbedarf bis zu circa 70 Prozent erhöht werden kann.
Wird von Hausbesitzern eine neue Photovoltaikanlage geplant, so sollte in jedem Fall ein Stromspeicher in diese Planung einbezogen werden. Begründet wird die Berechnung damit, dass ein Einfamilienhaus mit PV-Anlage, das mit einer Wärmepumpe und einer Wallbox ausgestattet ist, einen jährlichen Verbrauch von etwa 10.000 kWh aufweist. Die PV-Anlage sollte daher mindestens 10 kWp Leistung bieten und der Stromspeicher mindestens 10 kW.
In diesem Fall kann der Haushalt den Eigenbedarf auf rund 59 Prozent erhöhen. Die in dieser Berechnung überschüssigen 4.100 kWh werden in das öffentliche Stromnetz eingespeist und der Verlust durch den Wegfall der Einspeisungsvergütung abgefedert. Die PV-Anlagen-Besitzer müssen dadurch nur auf rund 300,- € verzichten.
Höhere Bedeutung für dynamische Stromtarife und Smart-Meter
Eine weitere Lösung ist es, selbst mit dem Solarstrom einen Handel zu beginnen. Philipp Schröder meint hierzu, “… es muss ein Wandel von der bisherigen Energiewelt in eine neue Ära vollzogen werden…”. Damit meint er, dass die dynamischen Stromtarife größere Beachtung erhalten sollten. Der Vorteil daran ist laut Herrn Schröder, dass durch die Flexibilität des Strompreises der Verbrauch mittels günstiger Zeitfenster kostengünstig gestaltet werden kann.
Die dynamischen Tarife tragen somit ebenfalls dazu bei, den erneuerbare Energien-Ausbau positiv zu beeinflussen. Die privaten PV-Anlagen tragen zudem dazu bei, das öffentliche Stromnetz stabil zu halten. Der Vorteil der dynamischen Stromtarife ist, dass eine effektive Steuerung von Verbrauch und Erzeugung erfolgen kann.
Der einzige Nachteil in diesem Fall ist, dass nur sehr wenige Menschen nachts oder sehr früh morgens ihre Großgeräte wie zum Beispiel:
- Geschirrspüler
- Waschmaschinen
- Ladesäulen
- oder Wärmepumpen
- und einiges mehr
nutzen möchten.
Des Weiteren ist es äußerst zeitaufwendig, laufend die Preise der Strombörse verfolgen zu müssen, damit der Stromverbrauch nach Bedarf gesteuert werden kann.
Eine Kombination von dem eigenen Stromspeicher, einem Smart-Meter, intelligenter Regelsoftware und den dynamischen Stromtarifen ist daher notwendig. Durch die Kombination dieser Komponenten können die Kosten für Strom enorm gesenkt werden. Laut Herrn Schröder wurde im Mai 2024 hierzu eine Statistik durchgeführt. Seine Bemerkung hierzu: „.. Rund 40 % der Haushalte mit einer PV-Anlage und einem intelligenten Energiesystem bezahlen rund 0 % pro verbrauchter kWh Strom …“.
Rasch reagieren und Zuschüsse nutzen!
Ein Eigenverbrauch von 100 Prozent trotz Stromspeicher und intelligentem Energiesystem ist nicht als realistisch anzusehen. Das Nutzen von Stromflüssen und intelligenten Managementsystemen sollte darauf ausgelegt werden, den Eigenverbrauch zu erhöhen. So zum Beispiel zum richtigen Zeitpunkt den Stromspeicher zu laden oder ein eventuell vorhandenes Elektrofahrzeug. Der überschüssige Solarstrom sollte in jedem Fall erst dann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden, wenn alle Möglichkeiten voll genutzt wurden.
Herr Schröder empfiehlt deswegen: „… selbst wenn der Eigenverbrauch auf rund 70 Prozent angehoben werden konnte, werden bei einer 10 kWp Photovoltaikanlage rund 3.000 kWh Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist ….“. Weiters: „… die erhaltene Vergütung nach derzeitigem Stand bietet jedoch für diese rund 3.000 kWh immer noch circa 240,- €. Wird dieser Betrag auf die Lebensdauer der PV-Anlage aufgerechnet, so sind es etwa 4.800,- €, die verpasst werden können, wenn in diesem Jahr keine Anlage mehr installiert wird…“.
Photovoltaikanlagen ohne Stromspeicher weisen noch höhere Verluste auf. Werden nur rund 30 Prozent Eigenverbrauch erreicht und rund 70 Prozent des erzeugten Solarstroms eingespeist, dann ist der Verlust enorm! Im Laufe von rund 20 Jahren beträgt der Verlust circa 12.000,-€.
Es ist daher außerordentlich sinnvoll, bei einer bestehenden PV-Anlage einen Stromspeicher nachzurüsten. Bei der Installation einer neuen PV-Anlage ist in jedem Fall ein Stromspeicher zu integrieren. Zudem sollte ein intelligentes Managementsysteme genutzt werden, um die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage erhöhen zu können.
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